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Nachsorge - was bleibt zu bedenken?
Nach Überwindung der Mangelsituation muß eine angemessene Behandlung der Grunderkrankung
erfolgen, um neuerlichen Embolien vorzubeugen. Diese besteht bei embolischen
Verschlüssen, insbesondere bei Vorliegen einer absoluten Arrhythmie und Vorhofflimmern in
der gerinnselverhindernden Medikamentengabe (Antikoagulation). Auch nach
gerinnselauflösender Behandlung bzw. Thrombektomie von arteriellen Thrombosen ist eine
solche Antikoagulation zumindest für einige Monate, häufiger auch länger, notwendig.
Organische Ursachen ( z.B. Popliteaaneurysma) müssen korrigiert werden, um erneute
Ereignisse möglichst zu vermeiden.
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