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Nachsorge - was bleibt zu bedenken?

Nach Überwindung der Mangelsituation muß eine angemessene Behandlung der Grunderkrankung erfolgen, um neuerlichen Embolien vorzubeugen. Diese besteht bei embolischen Verschlüssen, insbesondere bei Vorliegen einer absoluten Arrhythmie und Vorhofflimmern in der gerinnselverhindernden Medikamentengabe (Antikoagulation). Auch nach gerinnselauflösender Behandlung bzw. Thrombektomie von arteriellen Thrombosen ist eine solche Antikoagulation zumindest für einige Monate, häufiger auch länger, notwendig. Organische Ursachen ( z.B. Popliteaaneurysma) müssen korrigiert werden, um erneute Ereignisse möglichst zu vermeiden.

 

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Stand: 04. Februar 2000