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Phlebographie
(Venendarstellung mit Kontrastmittel)
Die Kontrastmitteldarstellung der Venen dient wie die Arteriographie der Abbildung von
Gefässveränderungen nach Untersuchung der Beschwerden und funktioneller Diagnostik. Auch
eine Phlebographie ist nur gerechtfertigt, wenn abzusehen oder zu vermuten ist, dass sich
aus ihr eine gravierende Konsequenz für die Behandlung ergibt. Es sind dies entweder
venenchirurgische Manahmen oder eingreifende andere Behandlungsformen. Eine Phlebographie
lediglich zur Sicherung des klinisch erhobenen Befundes ohne beabsichtigte Konsequenz für
die Behandlung entbehrt der Grundlage. Gewisse Ausnahmen gelten aber für gutachterliche
Fragestellungen.
Die technische Durchführung einer Kontrastmitteldarstellung der Venen ist wenig aufwendig
und weist eine geringe Komplikations- und Nebenwirkungsrate auf. Anatomische und
funktionelle Besonderheiten des Venensystems führen bei der Phlebographie zu Problemen,
die im arteriellen Schenkel des Gefässsystem keine Rolle spielen. Diese zeigen sich
besonders deutlich bei der Venendarstellung des Beines. |
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